AGB

§ 1     Geltungsbereich dieser Bedingungen (AGB)

Nachstehende Bedingungen gelten für alle dem Fotografin Meike Schmitz erteilten Aufträge und sämtliche mit dieser vereinbarten Verträge.

 

§ 2     Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibung, Anmerkung etc.) In einem Briefing-Gespräch (1. persönliches Treffen zwischen dem Kunden und der Fotografin) werden alle Wünsche seitens des Kunden schriftlich vermerkt und festgehalten.

 

§ 3     Künstlerischer Gestaltungsspielraum des Fotografen

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Foto und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraums der ausübenden Fotografin unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich der von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltung sind daher ausgeschlossen. 

 

§ 4     Reklamationen 

Eventuelle wichtige Details muss der Kunde schriftlich und vor Beginn der Fotoaufnahmen mitteilen, da sie sonst im Nachhinein nicht mehr berücksichtigt werden können und somit kein Reklamationsanspruch auf eventuell fehlende Aufnahmen besteht. Die Art und Weise der Darstellung unterliegt ebenfalls dem künstlerischen Gestaltungsspielraums der Fotografin. Der Auftraggeber ist sich um den Dokumentarstil der Fotografin bewusst und hat keinen Reklamationsanspruch hinsichtlich der von ihr gewählten Art der Darstellung.

 

§ 5     Rücktritt des Kunden

Tritt der Kunde mit Einverständnis des Fotografen vom vereinbarten Fototermin / vom Vertrag zurück, so sind 75% der im Auftrag vereinbarten Summe als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.

 

§ 6     Haftung des Fotografen

Gegen den Fotografen gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Möglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, insofern der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist. DieOrganisation, Vergabe, wie z.B. plötzliche Krankheit, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden gewünscht) um einen geeigneten Ersatzfotografen. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht. Sollte die Fotografin aus irgendeinem Grund nicht zum vereinbarten Fototermin erscheinen können, wird jegliche bis dahin geleitete Zahlung zurückerstattet. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von Bildmaterial durch technische Probleme. Die Fotos werden doppelt abgespeichert (RAW und JPG) und werden umgehend nach dem Fototermin stationär gespeichert, um einen Verlust aller Dateien zu minimieren.

 

§ 7     Originaldateien

Unbearbeitete RAW Dateien werden grundsätzlich nicht an den Kunden weitergegeben. Der Auftraggeber erhält die vom Fotografen ausgewählten, bearbeiteten Foto als JPG in voller Auflösung und Größe. Ein Aushändigung des gesamten Rohmaterials ist nicht möglich.

 

§ 8     Bildbearbeitung durch den Kunden

Der Kunde darf die Ihm überreichten Fotos in keiner Weise verändern oder bearbeiten. Die Fotos spiegeln den Stil des Fotografen wieder und eine Bearbeitung führt zu einer nicht erwünschten Darstellung. Weiterhin ist der Fotograf der Urheber des gesamten Fotos, auch nach Übergabe an den Kunden.

 

§ 9    Schwarz-Weiß Umwandlungen

Schwarz/Weiß Umwandlungen liegen im Ermessen des Fotografen. Der Kunde ist sich bewusst, dass Schwarz-Weiß Fotos zum festen Stilmittel des Fotografen gehören.

 

§ 10    Auswahl der Fotos

Die Auswahl der Fotos liegt im Ermessensbereich der Fotografin. Alle Fotos aus dem Rohmaterial werden feinsäuberliche gesichtet, ausgewertet und ausgewählt. Es wird ausschließlich die Menge an Fotos an den Kunden übergeben, die im gebuchten Paket veranschlagt ist. Es obliegt der Fotografin, ob sie dem Kunden mehr Bilder als  im gebuchten Paket veranschlagt ist, übergibt. Bei Hochzeitesreportagen kann mit circa 30-40 Fotos je Stunde gerechnet werden. Dies ist aber nur eine ungefähre Angabe, welche sowohl Unterschriften, wie auch überschritten werden kann.

 

§ 11     Bildrechte

Die Fotografin ist Urheber im Sinne des Gesetzes. Die Fotografin überträgt dem Kunden die zum Vertragsgegenstand gehörenden Fotos, Lichtbilder, Dateien und sonstigen analogen und/oder digitalen Werken, das einfache Nutzungsrecht, sowie das Vervielfältigungsrecht für den privaten Bereich. Die Verbreitung von Fotos, Lichtbildern, Fotodateien und sonstigen Werken der Fotografin in Online- und/oder Offline-Medien nur mit ausdrücklichem Hinweis auf den Urheber, Fleck&Stein, Meike Schmitz, erlaubt. Dies gilt auch für Dritte. Die Versendung der Fotos per E-Mail an Freunde und Verwandte zu deren privatem Gebrauch ist dem Kunden gestattet. Werden Bilder in Sozialen Medien gezeigt (Facebook, Instagram etc.) so ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erbeten, z.B. Fotos von „Fleck&Stein“ oder Fotos © www.fleckundstein.de. Jegliche Manipulation der Fotos, insbesondere „Bilderrahmen“ und “Sticker“ bei Facebook und anderen sozialen Medien ist nicht gestattet. Die Teilnahme an Fotowettbewerben ist ebenfalls untersagt, beziehungsweise bedarf der schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Alle vorgenannten Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars auf denKunden über.

 

§ 12    Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Fällige Beträge sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Ist dies nicht der Fall, ist die Fotografin nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. Nach dem Briefing-Gespräch (1. persönliches Treffen zwischen Kunde und Fotografin) wird eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtbetrags des Auftrags vom Kunden gefordert. Erst nach Erhalt der Anzahlung kann ein Wunsch-Termin für den Kunden verbindlich "gebloggt" werden. Gegen Zahlungsansprüche des Fotografen kann der Kunde nur dann mit einer Gegenforderung aufrechnen - und sich insoweit von seiner Zahlungspflicht befreien - wenn der Fotograf die betreffende Gegenforderung des Kunden schriftlich anerkannt hat oder dem Kunden bereits eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung (z.B.: ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid) über die Gegenforderung vorliegt.

 

§ 13    Verlängerung der Einsatzdauer

Eine kurzfristige Verlängerung der Einsatzdauer der Fotografin ist auch ohne vorherige Absprache am Tag des Fototermins möglich. Spontane Verlängerungen werden mit folgenden Sätzen berechnet: 

- Paket Basic - Highlight: jede weitere Stunde 50,00€ + 20 weitere Bilder pro zusätzlich gebuchter Stunde

 

- Paket Fantastic: keine weiteren Stunden zubuchbar

Die maximale Einsatzdauer von 12 Stunden pro Tag darf nicht überschritten werden. Falls die Fotografin ohne die Bitte seitens des Kunden länger bleibt, wird dies nicht in Rechnung gestellt.

 

§14     Persönlichkeitsrecht

Die Fotografin respektiert die Privatsphäre auf äußerste, bittet aber gleichzeitig zu bedenken, dass ein Portfolio für ihr Unternehmen essentiell ist. Die Fotografin bittet den Auftraggeber deshalb, dass sie die Bilder vom Fototermin/der Hochzeitsreportage und allen anwesenden Personen zu Portfolio-Zwecken (z.B. Portfolio-Bücher, Firmeneigene Webseite, Partnerseiten, Hochzeitsportale etc.) nutzen darf. Sollte die Veröffentlichung eines bestimmten Bildes (z.B.: eines bestimmten Gastes) im Nachhinein nicht erwünscht sein, so respektiert die Fotografin diesen Wunsch. Der Auftraggeber muss dies klar formuliert an die Fotografin richten, damit das entsprechende Bildmaterial entfernt werden kann.

 

§ 15     Verschiedenes

Es gelten ausschließlich die Sachnormen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung internationalen Privatrechts oder des UN Kaufrechts ist ausgeschlossen. Der Betriebssitz der Fotografin ist Erfüllungsort und Gerichtsstand. Zusätzliche oder abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur dann Vertragsbestandteil. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und gesonderter Unterzeichnung beider Seiten. Die etwaige Nichtigkeit beziehungsweise Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.